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   BGH, 21.03.2013 - V ZR 204/12   

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https://dejure.org/2013,8089
BGH, 21.03.2013 - V ZR 204/12 (https://dejure.org/2013,8089)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2013 - V ZR 204/12 (https://dejure.org/2013,8089)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2013 - V ZR 204/12 (https://dejure.org/2013,8089)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 286 ZPO, § 402 ZPO, §§ 402 ff ZPO
    Verletzung des Grundsatzes der Gewährung rechtlichen Gehörs: Nichtberücksichtigung eines dem Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen widersprechenden Privatgutachtens

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückabwicklung eines Grundstückkaufvertrages aufgrund arglistigen Verschweigens des Vorhandenseins von Feuchtigkeit und Feuchtigkeitsschäden im Keller durch den Verkäufer

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Privatgutachten - Berücksichtigung im Gerichtsverfahren

  • rewis.io

    Verletzung des Grundsatzes der Gewährung rechtlichen Gehörs: Nichtberücksichtigung eines dem Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen widersprechenden Privatgutachtens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Rückabwicklung eines Grundstückkaufvertrages aufgrund arglistigen Verschweigens des Vorhandenseins von Feuchtigkeit und Feuchtigkeitsschäden im Keller durch den Verkäufer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widersprüchliche Gutachten: Richter muss Sachverhalt aufklären!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Tatrichter muss sich mit einem vorlegten Privatgutachten auseinandersetzen

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Parteigutachten im Widerspruch zu gerichtlichem Gutachten: Richter muss Sachverhalt aufklären!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gericht ist zur umfassenden Sachverhaltsaufklärung verpflichtet

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Parteigutachten im Widerspruch zu gerichtlichem Gutachten: Richter muss Sachverhalt aufklären

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Widersprüchliche Gutachten: Richter muss Sachverhalt aufklären! (IBR 2013, 387)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Widersprüchliche Gutachten: Richter muss Sachverhalt aufklären! (IMR 2013, 256)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 21.03.2013 - V ZR 204/12
    Dies hat seine Ursache in einer unzulässigen Beweisantizipation, da das Berufungsgericht diesen Fragen im Hinblick auf seine bereits gewonnene Entscheidung kein Gewicht mehr beigemessen hat (vgl. BVerfG, NJW-RR 2001, 1006, 1007).

    Mag auch eine Behauptung recht unwahrscheinlich sein, so ist doch die Möglichkeit nicht auszuschließen, dass durch die weitere Beweiserhebung die bisherige Überzeugung des Gerichts erschüttert wird (vgl. BVerfG, NJW-RR 2001, 1006, 1007).

  • BGH, 18.05.2009 - IV ZR 57/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus BGH, 21.03.2013 - V ZR 204/12
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, dass der Tatrichter allen Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen von Amts wegen nachzugehen hat; insbesondere hat er Einwendungen einer Partei gegen das Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen zu berücksichtigen und ist verpflichtet, sich mit von der Partei vorgelegten Privatgutachten auseinander zu setzen und auf die weitere Aufklärung des Sachverhalts hinzuwirken, wenn sich ein Widerspruch zum Gerichtsgutachten ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2009 - IV ZR 57/08, NJW-RR 2009, 1192, 1193 Rn. 7; Beschluss vom 12. Januar 2011 - IV ZR 190/08, NJW-RR 2011, 609 Rn. 5 jeweils mwN).
  • BGH, 12.01.2011 - IV ZR 190/08

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Berücksichtigung eines von dem Gutachten

    Auszug aus BGH, 21.03.2013 - V ZR 204/12
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, dass der Tatrichter allen Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen von Amts wegen nachzugehen hat; insbesondere hat er Einwendungen einer Partei gegen das Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen zu berücksichtigen und ist verpflichtet, sich mit von der Partei vorgelegten Privatgutachten auseinander zu setzen und auf die weitere Aufklärung des Sachverhalts hinzuwirken, wenn sich ein Widerspruch zum Gerichtsgutachten ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2009 - IV ZR 57/08, NJW-RR 2009, 1192, 1193 Rn. 7; Beschluss vom 12. Januar 2011 - IV ZR 190/08, NJW-RR 2011, 609 Rn. 5 jeweils mwN).
  • BGH, 17.05.2017 - VII ZR 36/15

    Beweisaufnahme: Berücksichtigung eines Privatgutachtens durch den Tatrichter;

    Wenn der gerichtlich bestellte Sachverständige im Rahmen seiner Anhörung die sich aus einem Privatgutachten ergebenden Einwendungen nicht auszuräumen vermag, muss der Tatrichter im Rahmen seiner Verpflichtung zur Sachaufklärung ein weiteres Gutachten einholen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. März 2013 - V ZR 204/12 Rn. 6; vom 12. Januar 2011 - IV ZR 190/08, NJW-RR 2011, 609 Rn. 5).
  • BGH, 22.03.2016 - VI ZR 163/14

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Ungeeignetheit des Beweismittels;

    Wie die Kläger zu Recht rügen, genügt nämlich, dass jedenfalls nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich das Gericht im Falle einer Beweisaufnahme eine dahingehende Überzeugung zu bilden vermag (vgl. BVerfG, NJW-RR 2001, 1006, 1007; BGH, Beschluss vom 21. März 2013 - V ZR 204/12, juris Rn. 10).
  • OLG Karlsruhe, 10.06.2015 - 11 Wx 33/15

    Erbscheinsverfahren: Genehmigung der Beschwerdeeinlegung eines Kindes durch einen

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa Beschluss vom 21. März 2013 - V ZR 204/12, juris-Rn. 6 m. w. N.), dass in der Sachverständigenbeweisaufnahme allen Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen von Amts wegen nachzugehen ist; insbesondere sind Einwendungen eines Beteiligten gegen das Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen zu berücksichtigen.
  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 565/15

    Verletzung des rechtlichen Gehörs in entscheidungserheblicher Weise durch

    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich das Gericht im Falle der vom Kläger beantragten Zeugenvernehmung eine ihm günstige Überzeugung zu bilden vermag (vgl. BVerfG, NJW-RR 2001, 1006, 1007; Senatsbeschluss vom 22. März 2016 - VI ZR 163/14, Rn. 12; BGH, Beschluss vom 21. März 2013 - V ZR 204/12, juris Rn. 10).
  • VerfGH Bayern, 02.07.2014 - 58-VI-13

    Verurteilung zu Schadensersatz wegen fehlerhafter Werkleistung

    Wird der Inhalt eines Privatgutachtens nicht in der gebotenen Weise berücksichtigt und es rechtsfehlerhaft unterlassen, die darin aufgeworfenen Fragen aufzuklären, liegt darin eine unzulässige Beweisantizipation, die den Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör verletzt (BGH vom 21.3.2013 - V ZR 204/12 - juris Rn. 5, 10).
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